Seit 10. März 2017 dürfen Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinisches Cannabis verordnen. Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Ab April 2024 ist Medizinal-Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel.
Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten oder als isolierter Hauptwirkstoff Dronabinol, auch als „THC“ bekannt. (Quelle: ABDA)
Jens Süssmann
Apotheker und Geschäftsführer
“Cannabis in hoher, pharmazeutischer Qualität hat es einfach endlich verdient, dass man auch seine förderlichen, lindernden, sogar heilenden Wirkungen und Effekte in den Vordergrund stellt, betrachtet und sich darauf konzentriert.”
Nadine Müller
PTA
“Für mich ist Cannabis die Chance, chronisch erkrankten, “austherapierten” Patienten mit einem oft jahrelangen Leidensweg gezielt, nachhaltig, nebenwirkungsarm und fachlich fundiert helfen zu können.”
Philipp Schwab
Apotheker
“Mich interessieren vor Allem Analytik und Prüfung der pharmazeutischen Qualität und des THC-Gehalts von medizinischen Cannabiserzeugnissen.”
Beratung: Mo - Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Wünschen Sie eine persönliche, ausführliche Beratung, rund um Cannabis und die vielfältigen Indikationen und Möglichkeiten Ihnen zu Halfen? Vereinbaren Sie gerne Ihren ganz individuellen Beratungstermin.