Medizinisches Cannabis

Verordnung, Wirkung und Versorgung erklärt

Inhaltsübersicht

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und wird auf ärztliche Verordnung über Apotheken abgegeben. Zum Einsatz kommen unter anderem getrocknete Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit bestimmten Cannabinoiden. Welche Form infrage kommt, hängt von der Erkrankung, dem bisherigen Therapieverlauf und der individuellen medizinischen Situation ab.

Seit April 2024 gelten für Medizinalcannabis in Deutschland veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bestehen weiterhin klare Vorgaben für die ärztliche Verschreibung und die Abgabe durch Apotheken. Auch bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es Besonderheiten.

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Was ist medizinisches Cannabis?

Als medizinisches Cannabis werden verschiedene Arzneimittel und Zubereitungen bezeichnet, die Cannabis oder daraus gewonnene Wirkstoffe enthalten. Dazu zählen insbesondere getrocknete Cannabisblüten, Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Dronabinol oder Nabilon.

Eine wichtige Rolle spielen die Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC besitzt unter anderem psychoaktive Eigenschaften. CBD verursacht dagegen nicht die für THC typische berauschende Wirkung.

Cannabisarzneimittel können sich deutlich in ihrer Zusammensetzung und Wirkstoffkonzentration unterscheiden. Auswahl und Dosierung richten sich deshalb nach der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Behandlungssituation.

Medizinisches Cannabis ist nicht mit Freizeitcannabis gleichzusetzen

Medizinalcannabis wird aufgrund einer ärztlichen Verordnung als Arzneimittel über Apotheken abgegeben. Für Anbau, pharmazeutische Qualität, Verschreibung und Abgabe gelten eigene gesetzliche Anforderungen. Die Regelungen für Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ändern nichts an der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. 

Diese Unterscheidung ist auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken wichtig.

Wann kann medizinisches Cannabis verordnet werden?

Ob medizinisches Cannabis als Behandlungsoption infrage kommt, hängt von der Erkrankung, dem bisherigen Therapieverlauf, möglichen Behandlungsalternativen und individuellen gesundheitlichen Faktoren ab. Die Entscheidung über eine Verordnung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach medizinischer Abwägung.

Eine bestimmte Diagnose bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel geeignet ist. Auch lässt sich die Wirksamkeit nicht pauschal auf unterschiedliche Erkrankungen und Beschwerden übertragen.

Die ärztliche Behandlung und Verschreibung müssen den anerkannten fachlichen Standards entsprechen. Dazu gehört insbesondere eine sorgfältige Prüfung, ob eine entsprechende Behandlung im individuellen Fall medizinisch begründet ist.

Medizinisches Cannabis auf Rezept

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Eine Abgabe erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung über eine Apotheke. 

Seit dem 1. April 2024 wird Cannabis zu medizinischen Zwecken grundsätzlich nicht mehr über das Betäubungsmittelgesetz, sondern über das Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Für Medizinalcannabis ist deshalb grundsätzlich kein besonderes Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Die Verschreibungspflicht besteht jedoch weiterhin. Für einzelne cannabinoidhaltige Arzneimittel können abhängig vom enthaltenen Wirkstoff andere rechtliche Regelungen gelten. 

Die rechtliche Änderung bedeutet also nicht, dass medizinisches Cannabis ohne ärztliche Verordnung in einer Apotheke erhältlich ist.

Welche Formen von medizinischem Cannabis gibt es?

Für die medizinische Behandlung stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt und Anwendung.

Zu den gebräuchlichen Formen gehören:

  • Cannabisblüten: Getrocknete Cannabisblüten können unterschiedliche Gehalte und Verhältnisse von THC und CBD aufweisen.
  • Cannabisextrakte: Standardisierte Extrakte enthalten definierte Mengen bestimmter Cannabinoide und ermöglichen eine entsprechend festgelegte Dosierung.
  • Cannabinoidhaltige Arzneimittel und Rezepturen: Hierzu gehören beispielsweise Arzneimittel und Rezepturzubereitungen mit Dronabinol sowie bestimmte Fertigarzneimittel.

Welche Form geeignet ist, richtet sich nach der medizinischen Indikation und der ärztlichen Verordnung.

Wie wirkt medizinisches Cannabis?

Cannabinoide wirken über das sogenannte Endocannabinoid-System. Dieses körpereigene Signalsystem ist an unterschiedlichen physiologischen Vorgängen beteiligt und verfügt über Rezeptoren, an die Cannabinoide anknüpfen können.

Die Wirkung eines Cannabisarzneimittels hängt unter anderem von den enthaltenen Cannabinoiden, deren Konzentration und Verhältnis, der Dosierung, der Darreichungsform und individuellen Faktoren ab.

THC und CBD unterscheiden sich dabei deutlich in ihren pharmakologischen Eigenschaften. Deshalb lässt sich die Wirkung von medizinischem Cannabis nicht pauschal beschreiben oder auf unterschiedliche Erkrankungen übertragen.

Während einer Behandlung sollte regelmäßig geprüft werden, wie das Arzneimittel wirkt und wie gut es vertragen wird.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie andere Arzneimittel kann auch medizinisches Cannabis unerwünschte Wirkungen verursachen. Welche Beschwerden auftreten und wie ausgeprägt sie sind, hängt unter anderem vom verwendeten Arzneimittel, der Dosierung und der individuellen Reaktion ab.

Möglich sind beispielsweise Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Mundtrockenheit sowie Veränderungen von Aufmerksamkeit, Wahrnehmung oder Reaktionsvermögen. Insbesondere THC kann zentralnervöse und psychische Wirkungen hervorrufen.

Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind möglich. Die bestehende Medikation sowie relevante Vorerkrankungen sollten daher bei der ärztlichen Therapieentscheidung und der pharmazeutischen Beratung berücksichtigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Fahrtüchtigkeit. Cannabisarzneimittel können das Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen beeinflussen. Ob unter einer Behandlung ein Fahrzeug sicher geführt werden kann, muss individuell medizinisch beurteilt werden. 

Übernimmt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für bestimmte Cannabisarzneimittel nur unter festgelegten Voraussetzungen. Seit dem 30. Juli 2026 gelten zudem neue Regelungen für Cannabisblüten.

Seit diesem Zeitpunkt umfasst der Leistungsanspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V Cannabis in Form getrockneter Blüten nicht mehr. Unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen können weiterhin standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. 

Für eine entsprechende Kostenübernahme muss grundsätzlich eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Zudem darf eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsalternative nicht zur Verfügung stehen oder nach begründeter ärztlicher Einschätzung im individuellen Fall nicht angewendet werden können. Weitere sozialrechtliche Voraussetzungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. 

Die Neuregelung betrifft die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung, nicht grundsätzlich die Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung von Cannabisblüten. Diese können weiterhin beispielsweise auf Privatrezept ärztlich verordnet und über eine Apotheke abgegeben werden.

Ob im individuellen Fall die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind und gegebenenfalls eine Genehmigung erforderlich ist, sollte vor Beginn der Behandlung geklärt werden.

Welche Aufgabe übernimmt die Apotheke?

Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis übernimmt die Apotheke wichtige pharmazeutische Aufgaben. Dazu gehören je nach Verordnung die Prüfung der Ausgangsstoffe, die Herstellung oder Verarbeitung von Rezepturarzneimitteln sowie die ordnungsgemäße Abgabe.

Cannabisblüten und Cannabisextrakte können dabei als Ausgangsstoffe für Rezepturarzneimittel verwendet werden. Auch Dronabinol kann beispielsweise in Form individuell hergestellter Rezepturen verordnet werden. 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die pharmazeutische Beratung. Je nach Arzneimittel und Verordnung können dabei unter anderem die richtige Anwendung, Dosierung und Aufbewahrung sowie mögliche Neben- und Wechselwirkungen eine Rolle spielen.

Gerade bei einer längerfristigen Arzneimitteltherapie ist das Zusammenspiel zwischen ärztlicher Behandlung und pharmazeutischer Betreuung von Bedeutung.

Medizinisches Cannabis und die Apotheken Süssmann

Die Apotheken Süssmann verfügen über Erfahrung bei der pharmazeutischen Versorgung mit ärztlich verordnetem medizinischem Cannabis. Dazu gehören unter anderem die Prüfung und Verarbeitung entsprechender Rezepturarzneimittel sowie die pharmazeutische Beratung.

Mit Remedium420 steht ein spezialisiertes Informations- und Versorgungsangebot für ärztlich verordnetes medizinisches Cannabis zur Verfügung. Dort finden sich weiterführende Informationen.

Medizinisches Cannabis erfordert eine individuelle medizinische Beurteilung

Medizinisches Cannabis umfasst unterschiedliche Arzneimittel und Zubereitungen, deren Zusammensetzung und Eigenschaften sich deutlich unterscheiden können. Ob eine Behandlung infrage kommt, lässt sich deshalb nicht allein anhand einer Erkrankung oder einzelner Beschwerden beurteilen.

Entscheidend sind eine sorgfältige ärztliche Indikationsstellung, die Auswahl des geeigneten Arzneimittels und eine fachgerechte pharmazeutische Versorgung. Während der Behandlung sollten Wirkung und Verträglichkeit regelmäßig überprüft und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln berücksichtigt werden.

FAQ

Die wichtigsten
Fragen und Antworten
zu medizinischem Cannabis

Ja. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung über Apotheken abgegeben. Die gesetzlichen Regelungen für Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken haben daran nichts geändert.

Für Medizinalcannabis ist seit April 2024 grundsätzlich kein Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Die ärztliche Verschreibungspflicht besteht weiterhin. Abhängig vom konkreten Wirkstoff können für einzelne Arzneimittel andere Regelungen gelten.

Zu den bekanntesten Cannabinoiden gehören THC und CBD. Cannabisblüten und Extrakte können unterschiedliche Konzentrationen und Verhältnisse dieser Wirkstoffe aufweisen. Daneben gibt es Arzneimittel und Rezepturen mit bestimmten Cannabinoiden wie Dronabinol sowie Arzneimittel mit Nabilon.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein. Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten allerdings nicht mehr Bestandteil des Leistungsanspruchs nach § 31 Abs. 6 SGB V. Standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon können unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin zulasten der GKV verordnet werden.

Medizinisches Cannabis wird nach ärztlicher Verschreibung über Apotheken abgegeben. Die Apotheke übernimmt dabei je nach Verordnung Aufgaben bei Prüfung, Verarbeitung, Herstellung, Abgabe und pharmazeutischer Beratung.

Ratgeber für medizinisches Cannabis

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